Planen Sie rechtzeitig?
Mit einer wohldurchdachten Erbschaftsplanung kann der Erblasser dafür sorgen, dass sein Unternehmen nach seinem Willen weitergeführt oder sein Vermögensnachlass ohne gerichtliche Auseinandersetzung verteilt werden kann.
- Ehegüterrechtliche Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen
- Erbrechtliche Beratung und Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen
- Übernahme von Willensvollstreckermandaten
- Beratung bei Erbteilungen
- Erstellen von Erbteilungsverträgen
- Beratung bei und Vornahme von güterrechtlichen Auseinandersetzungen
