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Mit einer wohldurchdachten Erbschaftsplanung kann der Erblasser dafür sorgen, dass sein Unternehmen nach seinem Willen weitergeführt oder sein Vermögensnachlass ohne gerichtliche Auseinandersetzung verteilt werden kann.

     

  • Ehegüterrechtliche Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen
  • Erbrechtliche Beratung und Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen
  • Übernahme von Willensvollstreckermandaten
  • Beratung bei Erbteilungen
  • Erstellen von Erbteilungsverträgen
  • Beratung bei und Vornahme von güterrechtlichen Auseinandersetzungen