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Mit einer wohldurchdachten Erbschaftsplanung kann der Erblasser
dafür sorgen, dass sein Unternehmen nach seinem Willen
weitergeführt oder sein Vermögensnachlass ohne gerichtliche
Auseinandersetzung verteilt werden kann.
- Ehegüterrechtliche Beratung und Ausarbeitung von
Eheverträgen
- Erbrechtliche Beratung und Ausarbeitung von Testamenten und
Erbverträgen
- Übernahme von Willensvollstreckermandaten
- Beratung bei Erbteilungen
- Erstellen von Erbteilungsverträgen
- Beratung bei und Vornahme von güterrechtlichen
Auseinandersetzungen
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